Bankfinanzierungen

Grundsätzlich werden Bankfinanzierungen mit variablen und fixen Zinsen angeboten. Aus unserer Sicht
ist es zum heutigen Zeitpunkt nachteilig, den Zinssatz langfristig zu binden, weil im Falle einer vorzeitigen Abdeckung oder einer Umschuldung hohe Pönalen (auch Vorfälligkeitsentschädigungen genannt) zu
bezahlen sind, wodurch die finanzielle Flexibilität des Kunden eingeschränkt wird.

Die Banken sind in Österreich seit März 1997 verpflichtet, Kredite an Private an einen Indikator zu binden, welcher der Bank die Veränderungen der Zinssätze sowohl nach oben, als auch nach unten, vorgibt.

Üblich ist hier das Mittel aus EURIBOR (Europäischer Interbankzinssatz) und Sekundärmarktrendite zuzüglich einer Marge (Gewinnspanne) der Bank. Daneben gibt es noch reine EURIBOR-Bindungen und die Bindung
nur an die Sekundärmarktrendite (Wohnbankdarlehen). Zu beachten ist, dass EURIBOR-Zinssätze in der Vergangenheit deutlich stärkeren Schwankungen unterworfen war als die Sekundärmarktrendite. Dies hatte stärker schwankende Rückzahlungsraten als bei SMR-gebundenen Krediten zur Folge.

Bei einem Bankkredit fallen neben der Kreditsteuer in Höhe von 0,8% auch die Bearbeitungskosten (je nach Kredithöhe zwischen 1% und 2%) und zusätzlich - bei Hypotheken - die Grundbuchseintragungskosten (Ausnahme Gerichtsgebührenbefreiung) sowie Beglaubigungskosten an.

ACHTUNG: Banken neigen dazu, niedrige "Einstiegszinssätze" anzubieten. Dadurch kann es aufgrund der im Kreditvertrag bereits am Beginn festgelegten Marge bei der nächsten Anpassung (z. B. am Ende einer kurzen Fixzinsphase) unerwartet zu spürbaren Erhöhungen
der verrechneten Kreditzinsen und damit der erwarteten Monatsrate kommen, auch wenn
die Indikatorzinsen gar nicht gestiegen sind.


Aus diesem Grund ist neben dem Einstiegszinssatz auch dem Indikator, wie lange dieser gültig ist (!!!)
und dem Aufschlag der Bank (Marge) besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, beantworten wir Ihre Anfrage gerne per email.


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